Re: Kellermänner eintragen


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Abgeschickt von Tom B. am 11 Mai, 2004 um 09:23:20

Antwort auf: Kellermänner eintragen von Frank Steller am 11 Mai, 2004 um 02:18:56:

Hi. Kommt auf den Lenker an. Mindestens 560 mm Breite nötig und "wenig" angewinkelt. Genaue Maße weiss der TÜV, liest er aber i.d.Regel auch nicht nach (weil er den Paragraphen gar nicht kennt), sondern good will und eigenes Ermessen.
Setzt Dich drauf und sieh zu, dass man von hinten die Blinker sieht. Dann fahr vorher hin und frag ob das so ok ist. Bei meiner 850er hab ich so zumindest O-Augen eingetragen bekommen.
Viele Glück! Tom


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