Re: Unterschiede bei Stadt- oder Landkreiskennzeichen


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Abgeschickt von Bernd Kamionka am 15 November, 2007 um 18:03:24

Antwort auf: Unterschiede bei Stadt- oder Landkreiskennzeichen von Andreas Truhart am 13 November, 2007 um 20:28:35:

: Hallo Leute,

: habe so ein schönes ..- XS 750 Kennzeichen vom Landkreis und wohne aber in der Stadt (zu diesem Zwecke habe ich einen 2ten Wohnsitz im Landkreis angemeldet).
: Jetzt wollen mir die Behörden das Kennzeichen aberkennen, da man kein Fahrzeug mehr auf den Zweitwohnsitz anmelden darf!!!

: Gibts da Ausnahmegenhmigungen o.ä., damit ich im Stadtkreis mein geliebtes ...- XS 750 behalten darf???

: 3 Grüße an alle!

Also,
ich gehe mal davon aus, dass Deine XS zurzeit zugelassen ist. Dann gilt § 50 Absatz 2 der neuen (ab 01.03.2007 gültigen)Fahrzeugzulassungsordung (FZO): "Kennzeichen, die vor dem 1. März 2007 nach Maßgabe der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zugeteilt worden sind, bleiben gültig". Das bedeutet andersrum: keine neue Zulassung, kein neues Kennzeichen. Erst wenn Du Deinen Wohnort in einen anderen Zulassungsbezirk wechselst oder Deine Nebenwohnung im Landkreis aufgibst/abmeldest und Dein Moti mitnimmst wird eine Neuanmeldung erforderlich, und die richtet sich dann nach der neuen Zulassungsverordnung. Das auch das Moti mit umzieht spielt tatsächlich eine Rolle, denn nach der alten StVZo nähmlich kam es für die Zulassung darauf an, wo das Fahrzeug gehalten wurde.

Für die Aufforderung zur Ummeldung Deiner XS sehe ich kein Rechtsgrundlage; die sollte Dir von der Zulassungsbehörde mal mitgeteilt werden. Ferner ist es nach § 48 der FZO keine Ordnungswidrigkeit, wenn Du Dein Moti so angemeldet lässt, wie es ist.

So, jetzt genug von diesem Rechtsgedusel. Ich hoffe, dass Dir meine Info´s behilflich sind.

3 Grüße aus Lüneburg
Bernd




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