Reifenfabrikatsbindung

Reifenfabrikatsbindung

Beitragvon Klaus-Dieter » Di 24. Sep 2024, 16:00

Ich zitiere aus dem XJ-Forum:

"Hallo zusammen,

seit etwa einer Woche gilt eine neue Regelung für Motorräder mit nationaler ABE-Regelung und einer in die Fahrzeugpapiere eingetragene Reifenfabrikatebindung: Lt. dem TÜV-internen K-Rundschreiben 24/24 können im Rahmen einer Begutachtung nun bestehende Reifenfabrikatebindungen bei den vorstehend genannten Fahrzeugen unter Beibehaltung der übrigen Reifenparameter ausgetragen werden. Bisher war man dazu - mit Ausnahme einiger weniger sehr "dünn gesäter" Sachverständiger - beim TÜV i. d. R. kategorisch - unter Berufung auf die diesbezüglichen Regelungen des Verkehrsblattes 15/2019 - nicht dazu bereit. Damit dürfte dieser Verkehrsblattirrsinn endlich (hoffentlich) ad acta gelegt sein.

Euch allen noch eine gute Nacht"

Für Selberleser:
https://xjforum.iphpbb3.com/forum/84346182nx67437/xj900-f6/ab-sofort-loeschung-der-reifenfabrikatebindung-moeglich-t40045.html#p431790

Gruß
Klaus-Dieter
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Re: Reifenfabrikatsbindung

Beitragvon stemel » Mi 5. Aug 2026, 19:55

Hallo,
was diese Sache mit den Reifen angeht hört man ja die wildesten Geschichten und von überall gibts widersprüchliche Angaben.
Ich wollte jetzt aktuell noch mal nachforschen ob ich jetzt irgendwie ohne Betriebserlaubnis unterwegs bin oder nicht.
Bei meiner XS 750 so wie bei meiner XJ 650 steht im Fahrzeugschein " Reifenfabrikatsbindung laut Betriebserlaubnis beachten"
Da scheinbar niemand mehr die originalen Betriebserlaubnisse dieser Fahrzeuge hat, habe ich mich direkt an Yamaha gewendet.
Der Antworter hat mir geschrieben dass ihm von der Fachabteilung bestätigt wurde dass für beide Motorräder kein Reifenfabrikat in der Betriebserlaubnis eingetragen sei.
Ich hoffe das ich damit jetzt legal unterwegs bin so lange ich mich an die Größe und an die Beschaffenheit halte.
Gruß, Stefan
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Re: Reifenfabrikatsbindung

Beitragvon Triwinger » Mi 5. Aug 2026, 23:57

Hallo Stefan, hallo zusammen,

der pauschale Satz "Reifenfabrikatsbindung laut Betriebserlaubnis beachten" ist leider ein ziemlicher Fluch. Er stellt nämlich keine Reifenbindung dar, sondern dient nur als Hinweis für Sachverständige ("TÜV-Prüfer"). Die werden durch den Satz nämlich dazu aufgefordert, in der Betriebserlaubnis nachzusehen, was dort ggf. für die Reifen festgelegt wurde. Die Betriebserlaubnis ist allerdings kein öffentlich einsehbares Dokument. Sie ist nur zugänglich für den Auftraggeber (= Motorradhersteller bzw. Importeur) und das Kraftfahrtbundesamt (KBA) als Genehmiger. Darüber hinaus können Kfz-Sachverständige mit Hilfe ihrer Computersysteme in die beim KBA hinterlegten Betriebserlaubnis-Dokumente hineinschauen.

Mit meiner Yamaha TR1 (Produktionszeitraum 1981 bis 1984) erlebte ich diese "Tragikomödie" kürzlich bei der Hauptuntersuchung: Ein Blick des Prüfers in die KBA-Daten offenbarte aber gottlob lediglich, daß mein Motorrad "mit Luftreifen" ausgestattet sein solle. Die XS 750/850 ist ja in der gleichen Epoche gebaut worden (1976 bis 1983). Von daher vermute ich, daß in ihrer Betriebserlaubnis ebenfalls nur ein "Luftreifen"-Hinweis enthalten ist - wenn überhaupt. Näheres könnt Ihr herausfinden, indem Ihr Eure Maschine bei der HU vorstellt und den Prüfer bittet, mit seinem Rechner im KBA-Archiv nachzuschauen.

Insgesamt dürfte die HU erfolgreich verlaufen, wenn Ihr Reifen drauf habt, die in puncto Dimension, Tragzahl, Bauweise (schlauchlos/mit Schlauch) und Geschwindigkeitsindex mit den Angaben im Fahrzeugschein übereinstimmen. Es ist also keine Reifenfabrikats- oder Reifenmodell-Vorgabe zu beachten. Wenn Ihr allerdings z. B. metrische statt zöllige Reifen drauf habt, dann muß diese Änderung vom Sachverständigen geprüft und mit einem Änderungsgutachten bestätigt werden.

Roland
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Re: Reifenfabrikatsbindung

Beitragvon stemel » Do 6. Aug 2026, 19:59

ok, das hört sich ja ganz gut an. Vielen Dank für die Infos!!!
Aber für die ganzen anderen Motorräder ist der neue Mist wirklich eine Pest. Ich frage mich welcher Drecksack sich das wieder ausgedacht hat.
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Re: Reifenfabrikatsbindung

Beitragvon Norbert » Do 6. Aug 2026, 21:05

Hallo,

nach aktueller Rechtslage wird auch meine Bescheinigung von Yamaha von 2022 (Forum Bereich 'Technik / Technet') das es keine Markenbindung der eingetragenen Reifenabmessungen für die XS750 und XS850 gibt nicht mehr durch die zugel. Prüfstellen akzeptiert.

Es ist durchaus hilfreich zur HU die ebenfalls im Forum Bereich 'Technik / Technet' abgelegten ABE's A260 & Nachträge zur 750er zwecks 'Gedankenstütze' des Prüfers dabei zu haben (für 850er die sollte es im Bereich 'Technik / Technet' auch eine entspr. ABE geben oder)...

Die HU mit den im Schein eingetragenen Größen ist danach auf Basis eigener Recherche der Prüfstelle erfolgr. bis 07/28 bestanden.


Gruß Norbert
Zuletzt geändert von Norbert am Sa 8. Aug 2026, 21:24, insgesamt 1-mal geändert.
... heute schon gegrollt ? ...
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Re: Reifenfabrikatsbindung

Beitragvon Klaus-Dieter » Fr 7. Aug 2026, 08:31

Hallo,
ich kann Norberts Aussage bestätigen. Als ich vor einigen Tagen mit meiner 750, EZ 1/1978, zur HU beim KÜS fuhr, habe ich zuerst mit dem Prüfer über die Reifenfrage gesprochen. Die ABEs hatte ich digital dabei, auch die Schreiben von Yamaha und Bridgestone, und der Prüfer konnte die ABEs auch in seinem Rechner finden und beurteilen. Sein Fazit: Bei Reifen mit den originalen Größen ist der Eintrag in den Papieren bzgl. Reifenbindung lediglich als eine Aufforderung zu betrachten, sich an die Größe zu halten. Danach muß nichts weiter unternommen werden.
Ich werde bei Fahrten die digitalen ABE-Ausfertigungen dabei haben und den Rest warte ich einfach ab.
Viele Grüße
Klaus-Dieter
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