aeroheinz hat geschrieben:[ABE/Tauchrohr polieren]
Warum sollte das der Fall sein?
Ich könnte keinen noch so dämlichen Grund dafür finden, dass dies so ist...
Hast du einen? Mir fällt nichts ein...
Das hat etwas mit der Festigkeit und deren Nachweis zu tun. Ich zitiere mal aus „Das TÜV-Buch Motorrad“ von F-A Illg, 2te Auflage, TÜV-Verlag, ISBN 3-8249-0569-8, Seite 56:
„Nachträgliches Polieren von Kraftradrahmen, Rahmenteilen oder dynamisch belasteten Teilen (z.B. Gabeltauchrohren, -brücken, Schwingen) ist nur zulässig, wenn zweifelsfrei durch das Polieren eine Schwächung der Bauteile ausgeschlossen werden kann. Durch Schleifen bearbeitete Schweißnahtüberhöhungen sind allerdings unzulässig. Das nachträgliche Polieren von Rädern ist ebenfalls nicht gestattet.“
H-G.