Motorradreifen wieder Eintragen

Motorradreifen wieder Eintragen

Beitragvon Franz.W » Di 24. Sep 2019, 17:57

Hallo zusammen,

die letzten Jahre konnte man Reifen an Motorrädern fahren, die vom Reifenhersteller freigegeben sind und man brauchte diese nicht im Fahrzeugbrief einzutragen​. Habe gestern gelesen das ändert sich wieder.

Bei der XS nicht so tragisch, solange die eingetragene Größe eingehalten wird.

War aber ohne Eintragung für den Fahrer besser und günstiger. Haben sich die Stellen die daran Geld verdienen durchgesetzt.

Gruß
Franz
Zuletzt geändert von Franz.W am Di 24. Sep 2019, 21:04, insgesamt 1-mal geändert.
Franz.W
 
Beiträge: 250
Registriert: Sa 26. Nov 2011, 18:14
Wohnort: Raum Karlsruhe

Re: Motorradreifen wieder Eintragen

Beitragvon Franz.W » Di 24. Sep 2019, 20:48

Unter: "mopedreifen.de/News" ist die Neuregelung genauer beschrieben.

Gruß
Franz
Franz.W
 
Beiträge: 250
Registriert: Sa 26. Nov 2011, 18:14
Wohnort: Raum Karlsruhe

Re: Motorradreifen wieder Eintragen

Beitragvon Wernersen » Mi 30. Okt 2019, 19:39

Der Link scheint nicht (mehr) zu stimmen/funktionieren. Probiert mal den:
https://www.mopedreifen.de/News/KEINE-ABWEICHENDE-REIFENGR%C3%96SSE-MEHR-AB-2020-!!!.html?id=41
Gruß
Uwe Werner
____________________________________________________________________
Lerne aus den Fehlern anderer, Du wirst nicht alt genug sie alle selbst zu machen.
Wernersen
 
Beiträge: 274
Registriert: Mo 29. Sep 2008, 18:26
Wohnort: 34587 Felsberg (Schwalm-Eder-Kreis/Nord-Hessen)

Re: Motorradreifen wieder Eintragen

Beitragvon Franz.W » Sa 23. Nov 2019, 09:40

Trotz Unbedenklichkeitsbescheinigung keine HU (aus der Motorradzeitschrift Motorradonline)

Bei der HU sollen bestimmte Reifenfreigaben plötzlich nicht mehr gelten – TÜV und Dekra können Tausenden Motorrädern die Plakette verweigern.

Wer bisher eine andere als die in den Papieren eingetragene Reifendimension auf seinem Motorrad montiert hatte, musste nichts befürchten, solange er dafür eine gültige, sowohl seitens des Reifen- als auch des Motorradherstellers ausgegebene Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung hatte. So regelte es zumindest bis jetzt eine entsprechende Erläuterung des Bundesverkehrsministeriums vom Juli 2008. Diese gibt insbesondere den Prüforganisationen wie TÜV, Dekra, GTÜ etc. vor, dass in solchen Fällen eine Abweichung der montierten von der eingetragenen Reifendimension keinen „erheblichen Mangel“ oder gar ein „Erlöschen der Betriebserlaubnis“ darstellt. Eine solche Änderung „darf nicht beanstandet werden“, heißt es darin wörtlich.

Größenproblematik soll endgültig geklärt werden

Die Prüforganisationen haben diese Auslegung des Verkehrsministeriums immer wieder kritisiert. Und mittlerweile haben sich die Bundesländer ihrer Position angeschlossen, dass hier zumindest ein formeller Fehler vorliegt. Immer öfter droht dem Fahrzeughalter deswegen Ärger bei der HU. Der eigentliche Hintergrund: Laut verschiedenen, teils hochrangigen Vertretern der deutschen Reifenindustrie, die aber allesamt nicht namentlich genannt werden möchten, wittern einzelne Prüforganisationen mit ihrer Auslegung zusätzliche Einnahmemöglichkeiten.

Umfrage

Hattet ihr schon einmal aufgrund der Reifenfreigabe Probleme bei der HU?
1390 Mal abgestimmt
Bislang nicht!
Schon mindestens einmal ...
Auch MOTORRAD-Leser haben kürzlich beim TÜV Süd erfahren müssen, dass ihnen trotz vorgezeigter Unbedenklichkeitsbescheinigung die HU-Plakette verweigert werden kann, etwa mit der Begründung, dass ein 180/55-Reifen montiert, aber laut Papieren nur ein 170/60er zulässig ist. Genau diese Größenproblematik soll nun zwischen Motorrad- bzw. Reifenindustrie, den Prüforganisationen und dem Verkehrsministerium endgültig geklärt werden, bestätigt der Technikchef des Industrieverbands Motorrad, IVM e.V., Christoph Gatzweiler. Er ist optimistisch: „Wir sind dabei, einen für alle Seiten machbaren Weg zu finden.“ Ein denkbarer Kompromiss wäre laut Gatzweiler, in solchen Fällen künftig eine einmalige Anbauabnahme für die zusätzliche Reifengröße seitens der Prüforganisationen vorzunehmen und dann mit der Bescheinigung beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle zur An-/Ab- oder Ummeldung eben auch die Zulassungspapiere gleich mit anpassen zu lassen. Gatzweiler: „Diese Änderungsabnahme kostet einmalig rund 50 Euro, und damit hätte man dann dauerhaft Rechtssicherheit.“

Kommentar von MOTORRAD-Reporter Mike Schümann

Reifen sind lebenswichtig, und ihre Technik ist mit den Jahren immer besser geworden. Kommt dann noch, wie bei verschiedenen Motorradmodellen geschehen, die Erkenntnis dazu, dass das Moped mit einem etwas schmaleren oder breiteren Schlappen besser und damit auch sicherer fährt als mit der Normgröße, sollten doch alle Beteiligten zufrieden sein. Und über zehn Jahre lang war das ja auch alles geregelt. Aber jetzt auf einmal sollen eine ganze Menge Reifenfreigaben das Papier nicht wert sein, auf dem sie stehen? Sorry, TÜV/Dekra und Co., aber das kaufe ich euch nicht ab.

Es liegt nahe, dass es hier mal wieder nur ums Geld geht und das Thema Sicherheit bloß vorgeschoben ist. Kein Reifen- und erst recht kein Motorradhersteller vergibt Unbedenklichkeitsbescheinigungen leichtfertig. Jeder solchen Freigabe müssen etliche Fahrtests zugrunde liegen. Tests von Leuten, die fahren können, und zwar im jeweils für Reifen und Bike vorgesehenen Terrain, also auf der Rennstrecke oder im Gelände. Und nicht im blauen Kittel um die Prüfhalle. Zugegeben, das ist polemisch. Aber ihr wollt unser Geld. Also erwartet keinen Jubel.
Michael Schümann
13.05.2019

Grüße
Franz
Franz.W
 
Beiträge: 250
Registriert: Sa 26. Nov 2011, 18:14
Wohnort: Raum Karlsruhe

Re: Motorradreifen wieder Eintragen

Beitragvon Wernersen » Mi 13. Jul 2022, 16:17

Kleine Ergänzung:
"Mein" Dekra-Mann, zu dem ich übrigens sehr gerne fahre, weil er vernünftig prüft und nicht die Macht mit Spitzfindigkeiten raushängen lässt, hat mich beim letzten Besuch darauf hingewiesen, dass meine Reifen noch alt genug sind, um die Plakette zu bekommen.
Wenn ich allerdings neue gleichen Typs drauf mache, erlischt die Betriebserlaubnis, wenn ich die (Größe) nicht eintragen lasse!
Er hat außerdem noch erklärt, dass es eine Vorgabe des TÜV ist und er selbst nichts davon hält, sich aber sehr wohl daran halten muss.
Soweit mir bekannt darf die Bescheinigung zur Eintragung in den Papieren auch nur der TÜV ausstellen und die anderen Prüfstellen Dekra, GTÜ, KÜS, usw. nicht.
Auf der Technik-Seite der Homepage: https://www.triples.de/pages/technet.html findet Ihr das eine oder andere neue Dokument auch zum Thema Reifen.
Wer weitere Service-Informationen für Reifenumrüstungen von anderen Herstellern hat, möge Sie mit mir/uns teilen.
Gruß
Uwe Werner
____________________________________________________________________
Lerne aus den Fehlern anderer, Du wirst nicht alt genug sie alle selbst zu machen.
Wernersen
 
Beiträge: 274
Registriert: Mo 29. Sep 2008, 18:26
Wohnort: 34587 Felsberg (Schwalm-Eder-Kreis/Nord-Hessen)

Re: Motorradreifen wieder Eintragen

Beitragvon sejerlänner jong » Do 14. Jul 2022, 04:08

Hallo
Das gleiche habe ich bei unseren SR500. Eine Unbedenklichkeitserklärung vom Reifenwerk ist nun wertlos. 3.25-19 statt 3.50-19 muss eingetragen werden wenn der Reifen nach 2020 hergestellt wurde
Reine Geldgier vom TÜV
sejerlänner jong
 
Beiträge: 98
Registriert: So 8. Jul 2018, 20:46
Wohnort: Kreuztal

Re: Motorradreifen wieder Eintragen

Beitragvon Willy » So 24. Jul 2022, 10:54

Genau gesagt:
Reine Geldgier des Tüv NORD!

Der hat da jahrelang interveniert. :x
Willy
 
Beiträge: 51
Registriert: Fr 3. Apr 2009, 11:03


Zurück zu Reifen/Räder - Tyres/Wheels

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste