Hallo zusammen.
Hatte bei der letzten HU das Problem, das der Prüfer der DEKRA meinte, an meiner XS müsse ein Seitenständerschalter nachgerüstet werden.
Hat jemand von Euch dies schon mal gemacht oder muss dieser gar nicht nachgerüstet werden.
In den verschiedenen Foren im Internet bin ich nicht fündig geworden.
Viele Meinungen, aber keine rechtlich haltbaren bzw. belegbaren Infos, ob dies rechtens ist.
Bin auf Eure Antworten gespannt.
Meine beiden XS 850 ( Special USA und Strasse ) sind 1980 erstmals zugelassen worden.
Grüße aus dem Nordharz
sendet Euch Volker